Borderline-Störung
 

Borderline-Trennung mit Kindern

Wenn Sie eine Beziehung zu einem Borderliner beenden und gemeinsame Kinder da sind, kann das zu zusätzlichen Problemen führen. Im Allgemeinen kann man dazu raten, professionelle Hilfe zu suchen. Nur allzu oft wird dies leider nicht getan, was dann oft dazu führt, daß das Kindeswohl Schaden nimmt. Das Problem liegt darin, daß es normalerweise nicht klappt, gegenseitig einvernehmliche Regelungen zu finden, die das Kindeswohl berücksichtigen. Dies ist schon für "normale" Paare schwierig, für Borderline-Paare fast unmöglich.

In manchen Fällen kann es deshalb vorkommen, daß die gemeinsamen Kinder als "Waffe" oder als Druckmittel verwendet werden. Wie gesagt, das ist NICHT der Regelfall, falls es Ihnen aber so ergeht, hier einige Tipps:

Warum verhält sich mein Partner plötzlich so?
Nun, eine Trennung kann für einen Borderliner geprägt sein von grenzenloser Wut, von Hass und dem Wunsch, Rache für das Verlassenwerden zu nehmen. Und leider sind Kinder genau das richtige Werkzeug, dem "gesunden" Partner all das anzutun, was man möchte: Man kann ihm das Kind entziehen, man kann das Kind so lange unter Druck setzen, bis es nicht mehr zum anderen Partner gehen will und man kann das Kind gegen den Partner aufhetzen.

Das Kindeswohl, also das Wohlergehen des Kindes, wird bei einem solchen Verhalten natürlich völlig außer Acht gelassen, es wird zum Werkzeug des Verlassenen, und wahrscheinlich wird es selbst davon psychische Schäden davontragen.

Wie regele ich das Sorgerecht?
Die normale Regelung in unserem Lande ist ja die, daß beide Eltern gemeinsam die Sorge für das Kind tragen. Dies bedeutet, daß wichtige Entscheidungen, wie zum Beispiel Schulangelegenheiten, einer Zustimmung beider erfordern. Zudem soll durch die gemeinsame Sorge erreicht werden, daß sich auch beide Elternteile um das Kind kümmern müssen. Zudem sollen Kinder genügend viel Zeit mit dem verbringen, der nicht mehr in der Wohnung mit dem Kinde wohnt. Normalerweise wird dies dadurch erreicht, daß das Kind an mindestens zwei Wochenenden im Monat bei dem anderen Elternteil ist und teilweise auch Ferien bei ihm verbringt.

Damit dies alles so funktioniert wie es soll, ist es erforderlich, daß beide Elternteile auch Kompromisse eingehen müssen, sie müssen sich zum Wohle des Kindes auch manchmal an einen Tisch setzen und manche Entscheidungen ausdiskutieren.

So steht es in den Gesetzen, so läuft es meistens, aber nicht unbedingt bei Borderlinern!

Oben haben wir ja schon beschrieben, daß die Trennung für einen Borderliner Hass und Wut und Rachegefühle auslösen können. Wenn dies so ist, wie können sich die beiden Elternteile dann über die Erziehung des Kindes einigen? Richtig: gar nicht!

Es wird immer wieder vorkommen, daß das Kind als Druckmittel verwendet wird, daß Wünsche des "Gesunden" allein deshalb abgelehnt werden, weil er gegangen ist. Allein um sich zu rächen, allein um ihm weh zu tun.

Das gemeinsame Sorgerecht entpuppt sich in solchen Fällen dann als Sackgasse, sowohl für den "Gesunden" als auch für das Kind.

Das Kind wird unter Druck gesetzt, wenn es zum anderen Elternteil will, zudem wird der andere Elternteil immer schlecht gemacht, was Kinder auch irgendwann glauben werden.

Für den "gesunden" Elternteil bedeutet das gemeinsame Sorgerecht, daß er immer wieder Schwierigkeiten haben wird, sein Kind sehen zu können, daß er immer wieder Beschimpfungen erleiden muß und daß er wahrscheinlich sein Kind über kurz oder lang verlieren wird.

Deswegen: Das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht beantragen!
Wobei jetzt viele aufschreien werden: Das Kind braucht beide Elternteile, wie kann man dem Vater / der Mutter das Kind wegnehmen usw.

Aber gerade das wird durch das Übertragen des Sorgerechtes auf den "gesunden" Elternteil erreicht: Das Kind sieht weiterhin beide Elternteile, kann mit beiden leben und kann sich zudem gesund entwickeln und seine eigene Sicht auf beide Elternteile entwickeln. Der gesunde Elternteil ist der einzige der beiden Elternteile, der dafür sorgen kann.

Lebt das Kind bei dem "Borderline"-Elternteil, so wird es wahrscheinlich über kurz oder lang den anderen Elternteil nicht mehr sehen dürfen/"wollen", es wird ständig in Gewissenskonflikte gebracht und wird wahrscheinlich die verschobene Lebenseinstellung des kranken Vaters / der Mutter übernehmen. Das kann nicht im Sinne des Kindes sein!

Stellen Sie also mit Hilfe eines Anwaltes einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht und auf das Aufenthaltsrecht. So nebenbei sei erwähnt, daß es auch mit einer gütlichen Einigung funktionieren würde, aber das ist in einem solchen Fall wohl ziemlich ausgeschlossen.

Leider muß man dazu sagen, daß viele Gerichte heutzutage immer noch sozusagen standardmäßig der Ansicht sind, daß Kinder zu der Mutter gehören, auch wenn sie eine psychische Störung hat oder für die Erziehung weniger geeignet ist als der Vater. Väter haben normalerweise keine Chance, das alleinige Sorgerecht für ein Kind zugesprochen zu bekommen. Es sei denn, sie haben wirklich stichhaltige Beweise dafür, daß die Mutter nicht geeignet ist, das Kind zu erziehen.
Zu diesen Beweisen zählen z.B. eine Alkoholsucht, Mißbrauch, Prostitution usw. Und selbst dann ist es noch schwer genug, das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen.

Trotzdem: Kopf hoch, es geht um das Wohl Ihres Kindes!

Lesen Sie dazu auch mehr über das PAS-Syndrom und eine wahre Geschichte eines Betroffenen.

 

 


 

 

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