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Borderline-Trennung mit Kindern
Wenn Sie eine Beziehung zu einem Borderliner beenden und gemeinsame Kinder
da sind, kann das zu zusätzlichen Problemen führen. Im Allgemeinen
kann man dazu raten, professionelle Hilfe zu suchen. Nur allzu oft wird
dies leider nicht getan, was dann oft dazu führt, daß das Kindeswohl
Schaden nimmt. Das Problem liegt darin, daß es normalerweise nicht
klappt, gegenseitig einvernehmliche Regelungen zu finden, die das Kindeswohl
berücksichtigen. Dies ist schon für "normale" Paare
schwierig, für Borderline-Paare fast unmöglich.
In manchen Fällen kann es deshalb vorkommen, daß die gemeinsamen
Kinder als "Waffe" oder als Druckmittel verwendet werden. Wie
gesagt, das ist NICHT der Regelfall, falls es Ihnen aber so ergeht, hier
einige Tipps:
Warum verhält sich mein Partner plötzlich so?
Nun, eine Trennung kann für einen Borderliner geprägt sein
von grenzenloser Wut, von Hass und dem Wunsch, Rache für das Verlassenwerden
zu nehmen. Und leider sind Kinder genau das richtige Werkzeug, dem "gesunden"
Partner all das anzutun, was man möchte: Man kann ihm das Kind entziehen,
man kann das Kind so lange unter Druck setzen, bis es nicht mehr zum anderen
Partner gehen will und man kann das Kind gegen den Partner aufhetzen.
Das Kindeswohl, also das Wohlergehen des Kindes, wird bei einem solchen
Verhalten natürlich völlig außer Acht gelassen, es wird
zum Werkzeug des Verlassenen, und wahrscheinlich wird es selbst davon
psychische Schäden davontragen.
Wie regele ich das Sorgerecht?
Die normale Regelung in unserem Lande ist ja die, daß beide Eltern
gemeinsam die Sorge für das Kind tragen. Dies bedeutet, daß
wichtige Entscheidungen, wie zum Beispiel Schulangelegenheiten, einer
Zustimmung beider erfordern. Zudem soll durch die gemeinsame Sorge erreicht
werden, daß sich auch beide Elternteile um das Kind kümmern
müssen. Zudem sollen Kinder genügend viel Zeit mit dem verbringen,
der nicht mehr in der Wohnung mit dem Kinde wohnt. Normalerweise wird
dies dadurch erreicht, daß das Kind an mindestens zwei Wochenenden
im Monat bei dem anderen Elternteil ist und teilweise auch Ferien bei
ihm verbringt.
Damit dies alles so funktioniert wie es soll, ist es erforderlich, daß
beide Elternteile auch Kompromisse eingehen müssen, sie müssen
sich zum Wohle des Kindes auch manchmal an einen Tisch setzen und manche
Entscheidungen ausdiskutieren.
So steht es in den Gesetzen, so läuft es meistens, aber nicht unbedingt
bei Borderlinern!
Oben haben wir ja schon beschrieben, daß die Trennung für
einen Borderliner Hass und Wut und Rachegefühle auslösen können.
Wenn dies so ist, wie können sich die beiden Elternteile dann über
die Erziehung des Kindes einigen? Richtig: gar nicht!
Es wird immer wieder vorkommen, daß das Kind als Druckmittel verwendet
wird, daß Wünsche des "Gesunden" allein deshalb abgelehnt
werden, weil er gegangen ist. Allein um sich zu rächen, allein um
ihm weh zu tun.
Das gemeinsame Sorgerecht entpuppt sich in solchen Fällen dann als
Sackgasse, sowohl für den "Gesunden" als auch für
das Kind.
Das Kind wird unter Druck gesetzt, wenn es zum anderen Elternteil will,
zudem wird der andere Elternteil immer schlecht gemacht, was Kinder auch
irgendwann glauben werden.
Für den "gesunden" Elternteil bedeutet das gemeinsame
Sorgerecht, daß er immer wieder Schwierigkeiten haben wird, sein
Kind sehen zu können, daß er immer wieder Beschimpfungen erleiden
muß und daß er wahrscheinlich sein Kind über kurz oder
lang verlieren wird.
Deswegen: Das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht beantragen!
Wobei jetzt viele aufschreien werden: Das Kind braucht beide Elternteile,
wie kann man dem Vater / der Mutter das Kind wegnehmen usw.
Aber gerade das wird durch das Übertragen des Sorgerechtes auf den
"gesunden" Elternteil erreicht: Das Kind sieht weiterhin beide
Elternteile, kann mit beiden leben und kann sich zudem gesund entwickeln
und seine eigene Sicht auf beide Elternteile entwickeln. Der gesunde Elternteil
ist der einzige der beiden Elternteile, der dafür sorgen kann.
Lebt das Kind bei dem "Borderline"-Elternteil, so wird es wahrscheinlich
über kurz oder lang den anderen Elternteil nicht mehr sehen dürfen/"wollen",
es wird ständig in Gewissenskonflikte gebracht und wird wahrscheinlich
die verschobene Lebenseinstellung des kranken Vaters / der Mutter übernehmen.
Das kann nicht im Sinne des Kindes sein!
Stellen Sie also mit Hilfe eines Anwaltes einen Antrag auf das alleinige
Sorgerecht und auf das Aufenthaltsrecht. So nebenbei sei erwähnt,
daß es auch mit einer gütlichen Einigung funktionieren würde,
aber das ist in einem solchen Fall wohl ziemlich ausgeschlossen.
Leider muß man dazu sagen, daß viele Gerichte heutzutage
immer noch sozusagen standardmäßig der Ansicht sind, daß
Kinder zu der Mutter gehören, auch wenn sie eine psychische Störung
hat oder für die Erziehung weniger geeignet ist als der Vater. Väter
haben normalerweise keine Chance, das alleinige Sorgerecht für ein
Kind zugesprochen zu bekommen. Es sei denn, sie haben wirklich stichhaltige
Beweise dafür, daß die Mutter nicht geeignet ist, das Kind
zu erziehen.
Zu diesen Beweisen zählen z.B. eine Alkoholsucht, Mißbrauch,
Prostitution usw. Und selbst dann ist es noch schwer genug, das Sorgerecht
zugesprochen zu bekommen.
Trotzdem: Kopf hoch, es geht um das Wohl Ihres Kindes!
Lesen Sie dazu auch mehr über das PAS-Syndrom
und eine wahre
Geschichte eines Betroffenen.
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