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I69.- Folgen einer zerebrovaskul�ren Krankheit Hinw.: Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge eines unter I60-I67 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
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