Borderline-St�rung
 

G09 Folgen entz�ndlicher Krankheiten des Zentralnervensystems

Hinw.: Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge eines primär unter G00-G08 (mit Ausnahme der Stern-Kategorien) klassifizierbaren Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus G00-G08) die vorliegende Kategorie zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die betreffenden Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.

 

 

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